Mediengestalter-Ausbildung Infothek

ZFA Zentraler Fachausschuss

Hier werden die deutschland-weit einheitlichen Prüfungen für die Mediengestalter Digital und Print gemacht!
Die Prüfungen gehen von dort an die IHKs, die dann die Prüfungen ausrichten. Auf der ZFA Website findet ihr alle nützlichen Informationen zu den Ausbildungsgängen und Prüfungen der Medienberufe. Zudem werden hier ca. 2 Monate vor der Zwischenprüfung und Abschlussprüfung zum Mediengestalter die Prüfungsthemen veröffentlicht.

 

Die IHKs stellen dann Prüfungsausschüsse zusammen, die aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite müssen dabei in gleicher Zahl vertreten sein und mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Ausschussmitglieder ausmachen. Die berufsbildende Schule ist mit mindestens einer Lehrkraft vertreten. 
Da die Bedingungen wie Größe der Ausschüsse, Räumlichkeiten, Zeitfenster …in den jeweiligen IHK-Bezirken unterschiedlich sind, können die Prüfungsmodalitäten leicht unterschiedlich sein. Die Theorieprüfung findet aber in gleicher Abfolge deutschlandweit am selben Tag statt.

Die Berufsbildenden Schulen sind die dualen Partner der Ausbildungsbetriebe. Hier findet der theoretische Unterricht statt. Der Ausbildungsbetrieb meldet in der Regel den Azubi bei der Berufsschule an. Der Berufsschulunterricht kann je nach Schule bzw. Schulbezirk für einzelne Berufe im Blockunterricht oder wöchentlich stattfinden. Blockunterricht bedeutet, dass die Azubis eine Woche durchgehend in die Berufsschule gehen. Der Berufsschulunterricht wird also geblockt! 😉 Im regelmäßigen Turnus gehen die Schüler ein bis zweimal die Woche in die Berufsschule und sind ansonsten im Ausbildungsbetrieb. Das Abschlusszeugnis, welches am Ende der Ausbildung von der Berufsschule ausgegeben wird ist unabhängig vom IHK Zeugnis. Grundlage für den Berufsschulunterricht ist der Lehrplan für den Ausbildungsberuf, welcher öffentlich zugänglich ist.

Im Ausbildungsbetrieb findet der Großteil der dualen Ausbildung statt. Mit dem Ausbildungsbetrieb wird der Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der IHK an. Damit der Betrieb ausbilden darf, muss in der Regel eine einschlägig ausgebildete Person die Ausbilder-Eignungs-Prüfung abgelegt haben und somit über den sogenannten AdA-Schein verfügen (AdA: Ausbildung der Ausbilder). Den Rahmen der betrieblichen Ausbildung bietet die Ausbildungsordnung. Die Ausbildungsordnungen legen die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung fest. Sie stellen also sicher, dass die dualer Ausbildung in jedem Beruf einheitlich geregelt ist.
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