Neuordnung Mediengestalter Digital und Print

Bereits im kommenden Schuljahr 2023/24 werden die neuen Azubis nach der neuen Berufsverordnung für Mediengestalter ausgebildet. Im Gegensatz zur “alten Verordnung” gibt es ab kommenden Schuljahr vier Fachrichtungen. Der wirklich neue Sachverhalt diesbezüglich ist, dass es  eine eigene Fachrichtung “Digitalmedien” geben wird. Die bisherigen Fachrichtungen “Konzeption und Visualisierung” und “Beratung und Planung” bleiben im wesentlichen unter neuem Namen und einigen Anpassungen erhalten. Sieht man sich die Ausbildungszahlen der letzten Jahre in der Fachrichtung “Beratung und Planung” an, so wundert es mich doch, dass man an einer Fachrichtung festhält, in der bundesweit doch sehr wenig ausgebildet wird. 😉

Ansonsten sehen die Fachrichtungen für die Azubis, die im Schuljahr 23/24 in ein neues Ausbildungsverhältnis starten, wie folgt aus…

  • Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
  • Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
  • Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik Schwerpunkt Print)
  • Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik Schwerpunkt Digital)

Wie vorher auch schon, wird die Trennung in die fachspezifischen Inhalte erst im 3. Ausbildungsjahr vollzogen. Die ersten zwei Jahre sind inhaltlich also für alle Fachrichtungen gleich, wobei in den ersten zwei Jahren digitale Inhalte eine stärkere Gewichtung als in der alten Verordnung bekommen.

Sieht man sich die Entwicklungen in den einschlägigen Programmen an, so werden in Zukunft einige noch wichtigen Aspekte der Ausbildung immer weiter in den Hintergrund treten beziehungsweise automatisiert und KI-gestützt ablaufen. Inwieweit die eine oder andere Fachrichtung mit den angelegten Inhalten längerfristig Bestand haben wird, wird man sehen. Die Zeitspanne zur nächsten Neuordnung wird wohl kürzer werden…

Für die Prüfungen gibt es folgende Änderungen …

  • Die Themen der Zwischenprüfung werden nicht mehr vor der Prüfung veröffentlicht.
  • Die theoretische Abschlussprüfung beinhaltet drei anstatt vier Prüfungsteile, wobei Kommunikation und Englisch innerhalb der fachtheoretischen Teile “Medien konzipieren, gestalten und präsentieren” und “Medien produzieren” abgefragt werden.  WiSo bleibt als eigenständiger Prüfungsteil erhalten…

 

Informationen zur neuen Ausbildungsverordnung Mediengestalter Digital und Print wie immer beim ZFA! Dort gibt es auch eine Broschüre zum Download, die über die neue Verordnung informiert.

 

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