Ausbildung

Grundsätzliches zur Mediengestalter-Ausbildung

broschur_mediengestalterImmer wieder wird mir vor Augen geführt, wie wenig Auszubildende und auch Ausbilder über die Ausbildungsstruktur und den Ausbildungsinhalten wissen. Deshalb hier ein paar grundsätzliche Dinge, die man bezüglich der Ausbildung wissen soll.

 

Die Ausbildung zum Mediengestalter ist eine duale Berufsausbildung. Das heißt wir haben zum einen die Berufsschule und zum anderen den Ausbildungsbetrieb als duale Partner. Befindet man sich in einem Ausbildungsverhältnis, ist der Besuch der Berufsschule in der Regel Pflicht.  Die Prüfungen werden zentral, das heißt bundesweit einheitlich, in Kassel bei dem Zentralen Fachausschuss erstellt.  Dort gibt es am Beispiel des Mediengestalters zwei Fachausschüsse (Theorie und Praxis) die die Prüfungen erstellen, welche dann an die IHK-Standorte versendet werden. Die Ausrichtung der Prüfung ist wiederum von den Bedingungen an den einzelnen IHK-Bezirken abhängig. Nur die theoretische Prüfung findet zwingend bundesweit zum gleichen Termin zur gleichen Zeit statt. Informationen aus erster Hand zu allen Belangen der Prüfung und zum Ausbildungsverlauf gibt es auf der Website der ZFA! Dort sollten sich Auszubildende aber auch Agenturen über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung informieren.

Der Mediengestalter ist eine der wenigen Ausbildungsberufe bei denen es eine aufgabenoptimierte Prüfung für gehörlose  Auszubildende gibt. Hierbei werden die gleichen Aufgaben textoptimiert, so dass für die Auszubildenden mit einer Gehör-Einschränkung ein gutes “Leseverständnis” gewährleistet ist.

Die Prüfungsbereiche der jeweiligen Prüfung werden ca. zwei Monate vor der Prüfung auf der Homepage der ZFA veröffentlicht.

>> ZFA Kassel

>> Berufsbildende Schule Neustadt

>> Info Bundesagentur für Arbeit

 

 

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